Teilnahmebedingungen

Instagram-Gewinnspiel BLING.BLING. - Teilnahmebedingungen

Das BLING.BLING.-Gewinnspiel der Ingenieurkammer-Bau NRW (IK-Bau NRW) beginnt am 22. November 2021 mit erscheinen des zugehörigen Postings und endet am 28. November 2021 um 23.59 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Jede*r Benutzer*in kann nur für sich selbst teilnehmen (die Teilnahme für andere ist ausgeschlossen). In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnziehung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die*der Gewinner*in wird aus allen Beiträgen durch die Geschäftsstelle der IK-Bau NRW per Los ermittelt.

Was gibt es zu gewinnen?

Unter allen Teilnehmer*innen werden Rabattcodes in Höhe von 30% für den Online-Shop blingbling.de an 10 zufällige Gewinner*innen verlost.

Wie kann ich gewinnen?

Am Gewinnspiel und der Auslosung nimmt teil, wer der Instagram-Seite der IK-Bau NRW (@ikbaunrw) folgt sowie das entsprechende Bling-Friday-Posting in der eigenen Instagram-Story teilt. Voraussetzung dafür, dass wir den Beitrag sehen können, ist ein öffentliches Instagram-Profil.

Wie erfahre ich von meinem Gewinn?

Die Gewinner*innen werden in einer Instagram-Story des IK-Bau NRW Kanals am 29.November 2021 bekanntgegeben und daraufhin per Instagram-Privatnachricht mit dem 30% Rabattcode kontaktiert. Dort werden ihnen auch die Rabattcodes mitgeteilt. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist leider nicht möglich.

Wie werden meine Daten verwendet?

Die von der*von dem Teilnehmer*in/Gewinner*in erhobenen Daten (Name und ggf. Postadresse) werden nicht an Dritte weitergeleitet, sondern lediglich für das Gewinnspiel und die Gewinnerbenachrichtigung verwendet und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der IK-Bau NRW finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.ikbaunrw.de/kammer/wGlobal/content/contentPortal/Datenschutz.php).

Wer ist für dieses Gewinnspiel verantwortlich?

Das Gewinnspiel der IK-Bau NRW steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalterin des Wettbewerbs und Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer*innen diese Teilnahmebedingungen.

Was gibt es noch zu beachten?

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, die jeweiligen Teilnehmer*innen von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn die*der Teilnehmer*in falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl oder geltendes Recht verstoßen. Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Die IK-Bau NRW behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

Handelt es sich bei der*m ausgeschlossenen Teilnehmer*in um eine*n bereits ausgeloste*n Gewinner*in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie die Autor*innen bzw. Urheber*innen ihrer eingereichten Beiträge sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmer*innen versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch die Veranstalterin im Rahmen des Wettbewerbs und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmer*innen bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Texte) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Die Rechte an den Inhalten, und Wettbewerbsbeiträgen verbleiben, vorbehaltlich einer Inanspruchnahme gem. nachstehendem Optionsrecht bei den Teilnehmer*innen.

Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsbeiträge inklusive etwaiger Bezüge zum Profil (z.B. das im Screenshot sichtbare Profilbild sowie der Account-Name) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb von dem Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offline-Medien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die Teilnehmer*innen räumen der Veranstalterin daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Wettbewerbsbeiträge inklusive etwaiger Bezüge zum Profil (z.B. das im Screenshot sichtbare Profilbild sowie der Account-Name) zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen. Die Veranstalter*in hat insbesondere das Recht, über den Wettbewerb und über die an dem Wettbewerb eingereichten Inhalte in Wort und Bild zu berichten und dies medial zu verwerten.